Befreiung von der Maskenpflicht / Mund/Nase/Bedeckung
Befreiung von der Maskenpflicht | Michael Ballweg Rede in Mannheim https://www.youtube.com/watch?v=-jwEkiZFud0&feature=youtu.be
MUSTERSCHREIBEN
BEFREIUNG VON DER MASKENPFLICHT/MUND-NASE-BEDECKUNG
Unter Berufung auf § 3 Absatz (2) Nr. 2 der Corona Verordnung Baden-Württemberg in der
Fassung vom 01.07.2020 erkläre ich, dass mir das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus
gesundheitlichen und sonstigen Gründen nicht möglich und nicht zumutbar ist.
Aus folgenden Gründen ist mir das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich und
auch nicht zumutbar:
1. Gesundheitliche Gründe / Eingriff in Körperliche Unversehrtheit, Art 2 II S.1 GG:
- Freies Atmen mit Mund-Nase-Bedeckung nicht möglich
- CO2 Rückatmung
- Fehlende Möglichkeit der ordnungsgemäßen Desinfektion der Mund-Nasen-
Bedeckung gemäß der WHO Empfehlungen
- Feuchtes Klima unter der Mund-Nasen-Bedeckung, gerade bei Hitze
- Kopfschmerzen und Schwindel beim Tragen einer Maske.
2. Politische Gründe:
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) ist mit meiner politischen
Aktivität bei QUERDENKEN-711 nicht vereinbar, da die sog. „Maskenpflicht“ für mich
ein Symbol politischer Unterdrückung darstellt, gegen die ich protestiere.
3. Gesunder Menschenverstand / Infektionsschutz:
Die Masken bieten keinerlei Schutz gegen Viren oder Bakterien und erzeugen ein
falsches Gefühl von vermeintlicher Sicherheit.
4. Religiöse Gründe:
Jede Art einer Vermummungspflicht lehne ich als Akt der Unterdrückung ab und
zeige damit auch meine Solidarität mit allen unterdrückten Menschen auf der Welt,
welchen untersagt wird, ihr Gesicht zu zeigen.
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